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Mai
Seit dem 1. April 2017 müssen nach der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) alle gespeicherten Daten in Ihren Registrierkassen vor Manipulation geschützt sein. Dafür benötigen Sie eine zusätzliche technische Sicherheitseinrichtung, die sogenannte Signatureinheit, sowie ein Update für TAIFUN Barverkauf.
Bereits seit Mai 2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht, nach der Unternehmen mit betrieblichen Einkünften eine elektronische Registrierkasse verwenden müssen. Betroffen sind alle Unternehmen, die betriebliche Einkünfte durch Barverkäufe ab 7.500 € (netto pro Jahr) erzielen und gleichzeitig einen Nettojahresumsatz i.H.v. 15.000,- € oder mehr haben.
Um die Daten in den Registrierkassen vor Manipulation zu schützen, müssen diese ab April 2017 mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV).
Eine Signatureinheit können Sie über einen zugelassenden Vertrauensdiensteanbieter erhalten. Die Einheit besteht aus einer Signaturkarte und ggf. einem Kartenleser, falls nicht vorhanden. Sie benötigen für jede eingesetzte Registrierkasse eine eigene Signatureinheit.
Die TAIFUN Software GmbH hat sich für den Anbieter A-Trust GmbH entschieden und alles nötige dafür vorbereitet. D.h. die Signatureinheiten von A-Trust funktionieren sofort nach der Implementierung.
Sobald das TAIFUN-Update zur Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) zur Verfügung steht, erhalten Sie eine Benachrichtigung direkt in TAIFUN sowie per E-Mail. Nach der Installation des Updates ist Ihre Registrierkasse für die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) vorbereitet.
Weitere Informationen zur Einrichtung finden Sie in der Installationsanleitung,
die zum Update geliefert wird.
Sowohl die Signatureinheit wie auch die Registrierkasse können Sie direkt aus TAIFUN heraus bei FinanzOnline registrieren. Wichtig: Sie benötigen dafür einen FinanzOnline-Zugang.
Nach erfolgreicher Installation werden alle steuerrelevanten Belege signiert und mit einem QR-Code versehen. Sie können nun wie gewohnt mit Ihrem TAIFUN arbeiten.
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Seit dem 1. April 2017 müssen nach der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) alle gespeicherten Daten in Ihren Registrierkassen vor Manipulation geschützt sein. Dafür benötigen Sie eine zusätzliche technische Sicherheitseinrichtung, die sogenannte Signatureinheit, sowie ein Update für TAIFUN Barverkauf.
Bereits seit Mai 2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht, nach der Unternehmen mit betrieblichen Einkünften eine elektronische Registrierkasse verwenden müssen. Betroffen sind alle Unternehmen, die betriebliche Einkünfte durch Barverkäufe ab 7.500 € (netto pro Jahr) erzielen und gleichzeitig einen Nettojahresumsatz i.H.v. 15.000,- € oder mehr haben.
Um die Daten in den Registrierkassen vor Manipulation zu schützen, müssen diese ab April 2017 mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV).
Eine Signatureinheit können Sie über einen zugelassenden Vertrauensdiensteanbieter erhalten. Die Einheit besteht aus einer Signaturkarte und ggf. einem Kartenleser, falls nicht vorhanden. Sie benötigen für jede eingesetzte Registrierkasse eine eigene Signatureinheit.
Die TAIFUN Software GmbH hat sich für den Anbieter A-Trust GmbH entschieden und alles nötige dafür vorbereitet. D.h. die Signatureinheiten von A-Trust funktionieren sofort nach der Implementierung.
Sobald das TAIFUN-Update zur Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) zur Verfügung steht, erhalten Sie eine Benachrichtigung direkt in TAIFUN sowie per E-Mail. Nach der Installation des Updates ist Ihre Registrierkasse für die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) vorbereitet.
Weitere Informationen zur Einrichtung finden Sie in der Installationsanleitung,
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Sowohl die Signatureinheit wie auch die Registrierkasse können Sie direkt aus TAIFUN heraus bei FinanzOnline registrieren. Wichtig: Sie benötigen dafür einen FinanzOnline-Zugang.
Nach erfolgreicher Installation werden alle steuerrelevanten Belege signiert und mit einem QR-Code versehen. Sie können nun wie gewohnt mit Ihrem TAIFUN arbeiten.
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