July 2024
Die E-Rechnung kommt - TAIFUN zeigt, wie's geht
Ab 2025 müssen Handwerksbetriebe elektronische Rechnungen akzeptieren. Diese Neuregelung bedeutet jedoch nicht, dass einfache PDF- oder Word-Dateien ausreichen. Vielmehr müssen die Rechnungen in einem maschinenlesbaren XML-Format vorliegen. Unternehmen sollten daher rechtzeitig auf Softwarelösungen umsteigen, die solche E-Rechnungen sowohl lesen, als auch erstellen können. Ab 2028 dürfen Unternehmen und Kleinunternehmer fast ausschließlich E-Rechnungen austauschen.
Für den europäischen und deutschen Gesetzgeber ist die Einführung der E-Rechnung ein entscheidender Schritt zur Modernisierung des Umsatzsteuersystems und zur Bekämpfung des Steuerbetrugs. Das im März 2024 in Kraft getretene Wachstumschancengesetz ebnet den Weg für die E-Rechnung, auch wenn die genauen Regelungen noch zu klären sind. Der Legislativvorschlag „VAT in the digital Age“ (ViDA) der Europäischen Kommission soll einen einheitlichen Rahmen schaffen, um Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die digitale Zukunft zu sichern.
Vorteile der E-Rechnung
Die Umstellung auf die E-Rechnung ist für viele Unternehmen ein Segen. Papierbelege und einfache PDF-Dateien erfordern oft eine manuelle Dateneingabe, die zeitaufwändig und fehleranfällig ist. Auch OCR-Software zur Texterkennung kann hier nur bedingt Abhilfe schaffen. Mit E-Rechnungen im XML-Format entfallen diese Probleme, da jede Zahl und Information eindeutig maschinenlesbar ist. Das spart Zeit, reduziert Fehler und erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
XML-Formate und ihre Varianten
Das XML-Format existiert in verschiedenen Varianten, die auf dem europäischen Standard EN 16931 basieren. In Deutschland sind vor allem die Formate „XRechnung“ und „ZUGFeRD“ relevant. Letzteres integriert maschinenlesbare XML-Daten in eine menschenlesbare PDF/A-Datei. Damit werden die Anforderungen an eine rechts- und revisionssichere Dokumentenarchivierung erfüllt. TAIFUN, Teil der OneQrew Unternehmensgruppe, unterstützt diese Formate und bietet entsprechende Softwarelösungen an.
Regeln für Rechnungsempfänger und -aussteller
Ab 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen akzeptieren. Handwerksbetriebe müssen ab 2028 selbst E-Rechnungen ausstellen, ab 2027 bereits ab einem Umsatz von 800.000 Euro. Diese Regelungen stellen sicher, dass der Übergang zur E-Rechnung schrittweise und strukturiert erfolgt.
Mit TAIFUN in die Zukunft investieren
TAIFUN bietet Handwerksbetrieben jeder Größe die perfekte Softwarelösung, um den Anforderungen der E-Rechnung gerecht zu werden. Unsere Komplettlösung erleichtert nicht nur die administrative Arbeit, sondern ist über unsere Handwerker-App auch mobil nutzbar. Bleiben Sie zukunftssicher und profitieren Sie von unserem Know-how und einer innovativen Software, die mit Ihren Anforderungen wächst.
Durchgängigkeit der Prozesse mit TAIFUN
Ein wesentlicher Vorteil der TAIFUN-Software ist die nahtlose Durchgängigkeit der Prozesse. Von der Angebotserstellung über die Auftragsabwicklung bis hin zur Rechnungsstellung und Archivierung sind alle Schritte integriert und optimiert. Das sorgt für einen reibungslosen Ablauf und spart wertvolle Zeit. Mit TAIFUN müssen Sie sich keine Gedanken mehr über manuelle Eingaben oder Fehler machen. Unsere Software übernimmt alle administrativen Aufgaben und sorgt gleichzeitig für eine rechtssichere Dokumentation.
Fazit
Die Einführung der E-Rechnung bringt viele Vorteile wie Zeitersparnis, Fehlerreduktion und Bekämpfung von Steuerbetrug. Die Umstellung erfordert zwar Investitionen und die Einarbeitung in eine neue Software, spart aber langfristig Kosten und erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Mit TAIFUN sind Sie bestens für die Zukunft gerüstet und profitieren von einer durchgängigen Prozesslandschaft, die Ihre täglichen Abläufe vereinfacht.